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     Kehren wir zu unserm Fall (150) 132 zurück. Es ist klar: wir würden nicht sagen, B habe ein Recht, die Worte, “jetzt weiß ich weiter”, zu gebrauchen, wenn || weil ihm
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die Formel einfällt || eingefallen ist, – wenn nicht erfahrungsmäßig ein Zusammenhang bestünde, zwischen dem Einfallen – Aussprechen, Anschreiben – der Formel & dem tatsächlichen Fortsetzen der Reihe. Und so ein Zusammenhang besteht ja offenbar. – Und nun könnte man meinen, der Satz “ich kann fortsetzen” sage eigentlich || soviel wie: “ich habe ein Erlebnis, welches erfahrungsgemäß zum Fortsetzen der Reihe führt”. Aber meint das B, wenn er sagt “ich kann fortsetzen”? Schwebt ihm jener Satz dabei im Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als Erklärung dessen, was er meint, zu geben?

     Nein. – Die Worte “jetzt weiß ich weiter” waren richtig angewandt, wenn ihm die Formel eingefallen war: nämlich unter gewissen Umständen – z.B., wenn er Algebra gelernt, solche Formeln schon früher benutzt hatte. – Das heißt aber nicht, jene Aussage sei nur eine Abkürzung für die Beschreibung sämtlicher Umstände, die den Hintergrund || Schauplatz unseres Sprachspiels bilden. – Denke daran, wie man solche || wir jene Ausdrücke, wiejetzt weiß ich weiter”, “jetzt kann ich fortsetzen”, u.s.f. || u.a., gebrauchen lernen || in welcher Familie von Sprachspielen wir ihren Gebrauch lernen.
     Wir können uns auch den Fall vorstellen, daß im Geist des B gar nichts anderes vorfiel, als daß er plötzlich sagte: “jetzt weiß ich weiter” – etwa mit einem Gefühl der Erleichterung, & daß
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er nun die Reihe tatsächlich fortrechnet, ohne die Formel zu benützen. Und auch in diesem Falle würden wir – unter gewissen Umständen – sagen, er habe weiter gewußt.
     So werden diese Worte gebraucht. Es wäre in diesem letzteren Fall z.B. ganz irreleitend, sie die ‘Beschreibung eines Geisteszustandes’ zu nennen. – Eher könnte man sie hier ein ‘Signal’ nennen; & ob es richtig angewendet war, beurteilen wir nach dem, was er weiter tut.