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  Kehren wir zu unserm Fall (150) 132 zurück. Es ist klar: wir würden nicht sagen, B habe ein Recht, die Worte, “jetzt weiß ich weiter”, zu gebrauchen,
weil
wenn
ihm
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die Formel
eingefallen ist
einfällt
, – wenn nicht erfahrungsmäßig ein Zusammenhang bestünde, zwischen dem Einfallen – Aussprechen, Anschreiben – der Formel & dem tatsächlichen Fortsetzen der Reihe. Und so ein Zusammenhang besteht ja offenbar. – Und nun könnte man meinen, der Satz “[I|i]ch kann fortsetzen” sage
soviel wie
eigentlich
: “ich habe ein Erlebnis, welches erfahrungsgemäß zum Fortsetzen der Reihe führt”. Aber meint das B, wenn er sagt “ich kann fortsetzen”? Schwebt ihm jener Satz dabei im Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als Erklärung dessen, was er meint, zu geben?
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  Nein. – Die Worte “jetzt weiß ich weiter” waren richtig angewandt, wenn ihm die Formel eingefallen war: nämlich unter gewissen Umständen – z.B., wenn er Algebra gelernt, solche Formeln schon früher benutzt hatte. – Das heißt aber nicht, jene Aussage sei nur eine Abkürzung für die Beschreibung sämtlicher Umstände, die den
Schauplatz
Hintergrund
unseres Sprachspiels bilden. – Denke daran, wie
wir jene
man solche
Ausdrücke, wie[J|j]etzt weiß ich weiter”, “jetzt kann ich fortsetzen”,
u.a.
u.s.f.
, gebrauchen lern[t|e]n

in welcher Familie von Sprachspielen wir ihren Gebrauch lernen.
  Wir können uns auch den Fall vorstellen, daß im Geist des B gar nichts anderes vorfiel, als daß er plötzlich sagte: “jetzt weiß ich weiter” – etwa mit einem Gefühl der Erleichterung, & daß
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er nun die Reihe tatsächlich fortrechnet, ohne die Formel zu benützen. Und auch in diesem Falle würden wir – unter gewissen Umständen – sagen, er habe weiter gewußt.
  So werden diese Worte gebraucht. Es wäre in diesem letzteren Fall z.B. ganz irreleitend, sie die ‘Beschreibung eines Geisteszustandes’ zu nennen. – Eher könnte man sie hier ein ‘Signal’ nennen; & ob es richtig angewendet war, beurteilen wir nach dem, was er weiter tut.