181
Kehren wir zu unserm Fall
⇒(150)
⇒132
zurück.
Es ist klar: wir würden nicht
sagen, B habe ein Recht, die Worte, “jetzt weiß ich
weiter”, zu gebrauchen,
ihm
161
die Formel
, – wenn nicht
erfahrungsmäßig ein Zusammenhang bestünde
,
zwischen dem Einfallen – Aussprechen, Anschreiben – der
Formel & dem tatsächlichen Fortsetzen der Reihe.
–
Und so ein Zusammenhang besteht ja
offenbar. –
Und nun könnte man meinen, der Satz
“
[I|i]ch kann fortsetzen” sage
: “ich habe ein
Erlebnis, welches erfahrungsgemäß zum Fortsetzen der Reihe
führt”.
Aber meint das B, wenn er sagt
“ich kann fortsetzen”?
Schwebt ihm
jener Satz dabei
im Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als
Erklärung dessen, was er meint, zu geben?
182
Nein. –
Die
Worte “jetzt weiß ich weiter” waren richtig
angewandt, wenn ihm die Formel eingefallen war: nämlich
unter gewissen Umständen – z.B., wenn
er Algebra gelernt, solche Formeln schon früher benutzt
hatte. –
Das heißt aber nicht, jene Aussage sei nur
eine Abkürzung für die Beschreibung
sämtlicher Umstände, die den
unseres Sprachspiels
bilden. –
Denke daran, wie
Ausdrücke,
wie
“
[J|j]etzt weiß ich weiter”,
“jetzt kann ich fortsetzen”,
, gebrauchen
lern
[t|e]n
in
welcher Familie von Sprachspielen wir ihren Gebrauch lernen.
Wir können uns auch den Fall vorstellen, daß im Geist
des B gar nichts anderes vorfiel, als daß er plötzlich
sagte: “jetzt weiß ich weiter” – etwa
mit einem Gefühl der Erleichterung, & daß
162
er nun die Reihe tatsächlich
fortrechnet, ohne die Formel zu benützen.
Und auch in
diesem Falle würden wir – unte
r gewissen
Umständen – sagen, er habe weiter gewußt.
So werden diese Worte gebraucht.
Es wäre
in diesem letzteren Fall z.B. ganz irreleitend,
sie die ‘Beschreibung eines Geisteszustandes’
zu nennen. –
Eher könnte man sie hier ein
‘Signal’ nennen; & ob es richtig angewendet
war, beurteilen wir nach dem, was er weiter tut.