Nichts was man tut läßt sich endgültig verteidigen. Sondern nur in bezug auf etwas anderes Festgesetztes.
     D.h. es läßt sich kein Grund angeben warum man so handeln soll (oder hat handeln sollen) als der sagt daß dadurch dieser Sachverhalt hervorgerufen werde, den man wieder als Ziel hinnehmen muß.