D.h. Wenn mir nachgewiesen wird daß ich mich in der Zweiten Gleichung geirrt habe so bin ich damit nicht im Stande das Gegenteil des Satzes ~(∃) etc. zu behaupten. Nun, das könnte man freilich auch für einem Fehler in der Rechnung
25 × 25 etc. sagen denn damit daß ein Fehler
nachgewiesen
gemacht
wäre, wäre das Resultat nicht als falsch erwiesen, aber nur, weil vielleicht noch ein zweiter Fehler
vorliegt; weil ja die Rechnung in jedem Falle eine Kontrolle des Satzes ist[,| &] wenn sie vollkommen richtig ist den Satz oder das Gegenteil beweist.