Wenn ich nun sagte „das ist doch kein Beweis” [wie|so] meinte ich Beweis in einem ganz bestimmten Sinne in welchem es aus A & B allein zu ersehen war ist. Denn in diesem Sinne kann ich sagen: Ich verstehe doch ganz genau was B tut & in
welchem Verhältnis es zu A steht. Jede weitere [b|B]elehrung ist überflüssig & das ist kein Beweis. In diesem Sinne habe ich es nur mit B & A allein zu tun ich sehe außer ihnen nichts & nichts anders geht mich an.
Daher sehe ich das Verhältnis nach der Regel V sehr
wohl
gut
aber es kommt für mich als Konstruktionsregel behelf gar nicht in Frage. Sagte mir jemand während meiner Betrachtung von A & B daß man auch
hätte B aus A (oder umgekehrt) nach einer Regel konstruieren können, so könnte ich ihm nur sagen ‚komm mir nicht mit unwesentlichen Sachen’.
  Denn das ist ja selbstverständlich & ich sehe sofort daß es B nicht zu einem Beweis von A macht. Denn daß es so eine allgemeine Regel gibt könnte nur zeigen daß B der Beweis von A & keinem andern Satz ist wenn es überhaupt ein Beweis
wäre. D.h. der [R|r]egelgemäße Zusammenhang zwischen B & A kann nicht zeigen daß B ein Beweis von A ist. Und jeder regelgemäß solche Zusammenhang könnte zur Konstruktion von B aus A (u.u.) benutzt werden.
Nun könnte ich
allerdings
freilich
sagen: ob dieser Zusammenhang der des [b|B]eweisens ist hängt davon ab ob seine Allgemeine Beschreibung (sein Vorbild) unter auf meiner Liste der Beweisregeln steht,
oder nicht. Aber dann nennen wir hier Beweis etwas anderes als oben denn wir kommen mit unserer gewöhnlichen Redeweise dadurch in Konflikt. Denn das Verhältnis zwischen B & A wird durch die g gewöhnliche Redeweise bereits beschrieben & als in dem System dieser Redeweise sprechen wir auch von Beweisen beschreiben aber das Verhältnis von A & B nicht als das des Beweises.