Fragen wir nun: “erlebe geschieht mir etwas, erfahre ich etwas, wenn ich willkürlich handle?” Mache ich eine Erfahrung? Nun wenn ich z.B. den Arm hebe & sehe
wie er sich hebt so kann soweit wenigstens davon die Rede sein daß ich etwas erfahre. Was ferner meine Muskelempfindung betrifft so wird man sie an & für sich auch eine Erfahrung nennen. Und nun bedenken wir eines: daß die Tätigkeit des Deliberierens von den Erfahrungen beim wirklichen Ausführen der Bewegung unabhängig sind. D.h. dieses Deliberieren, Überlegen, Wählen konnte geschehen, ˇauch ein Entschluß gefaßt werden & die willkür-
liche Handlung doch nicht stattfinden. Und umgekehrt konnte die willkürliche Handlung ohne jede vorhergehendeausgehende Überlegung ausgeführt werden.