Wie wäre es nun mit einem Satz, als dessen Beweis nicht der Beweis seiner Beweisbarkeit, sondern der Beweis seiner Unbeweisbarkeit in einem gewissen System
gälte?
wäre?

  Nun wir hätten hier eine etwas seltsame Ausdrucksweiseform vor uns.
  Ein solcher Satz wäre z.B. “⊢p ⊃ q”. Warum soll ich nicht festsetzen, daß als Beweis von des Satzes ⊢p ⊃ q derc (schr
78
einfache) Beweis Beweis der dafür gelten solle, ˇ // der // welcher zeigt, ⌊⌊die Demonstration sein solle,⌋⌋ daß “p ⊃ q” kein R'schen Satz (weil keine Taut[.)|ol]ogie ist?) Wir haben dann der [M|m]athem. Logik einen Satz hinzugefügt, der a) sich a) beweisen läßt, b) mit keiner Tautologie äquivalent sein kann
Tautologien
keiner Taut
entsprechen kann
; denn sagten wir von irgend einer, sie wäre eigentlich der gleiche mathematische Satz // ⊢p ⊃ q so aufgefaßt, sei eine entspreche einer Tautologie // so ließe er sich also dadurch beweisen, daß man zeigt, er sei eine Taut, & ˇauch er sei keine
79
Taut.1


 

Editorial notes

1) See facsimile; arrow pointing to the graphic.