Der Unterschied des Begriffs “wissen” vom Begriff ‘sicher || überzeugt sein’ ist gar nicht von großer Wichtigkeit, außer da wo “Ich weiß …”
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bedeuten || heißen soll: Ich kann mich nicht irren.
     Im Gerichtssaal z.B. könnte in jeder Zeugenaussage statt “Ich weiß” “Ich bin sicher” gesagt werden. Ja, man könnte es sich denken, daß das “Ich weiß” dort verboten wäre. [Eine Stelle im Wilhelm Meister, wo “Du weißt” oder “Du wußtest” im Sinne “Du warst sicher” gebraucht wird, da es sich anders verhielt, als er wußte.]