Es ist zum mindesten vorstellbar, daß in einem Land das Gericht sich auf die Aussage eines Menschen in Bezug auf seine Möglichkeiten verläßt, wenn der Zeuge ihn eine gewisse Zeit lang gekannt hat. So fragt man auch heute etwa einen Psychiater ob der & der des Selbstmords fähig ist. Dabei wird vorausgesetzt, daß Erfahrung eine solche Aussage im allgemeinen nicht widerlegt.