Und hier liegt nun etwas Wichtiges: Die Aussage “Ich weiß, daß er sich freut” würde doch auch im Gerichtssaal nicht als mehr gelten, als: “Ich ha[tt|b]e den sichern Eindruck, daß er sich freut”. Der Fall wäre nicht
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der gleiche, wie wenn ein Physiker aussagte, er habe dies Experiment gemacht, & es habe dies ergeben; oder wie wenn ein Mathematiker über eine Berechnung aussagte. – Wenn ich den [a|A]ndern lange gekannt habe, wird der Gerichtshof wohl auch meine Aussage gelten lassen, ihr Gewicht beilegen. Aber meine absolute Sicherheit wird ihm nicht ein Wissen bedeuten. Denn aus einem Wissen müßte er ganz bestimmte Schlü[ß|s]se ziehen können.