Der Gedanke an eine bürgerliche Verlobung der Marguerite erregt mir Übligkeiten. Nein in diesem
Fall könnte ich nichts für sie tun & müßte sie behandeln wie ich sie behandeln würde, wenn sie sich einen Rausch angetrunken || betrunken hätte, nämlich: nicht mit ihr reden bis sie den Rausch ausgeschlafen hat.