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Ein Bild zur
Erklärung des Wahrheitsbegriffes: Schwarzer Fleck
auf weißem Papier; die Form des Fleckes kann man beschreiben,
indem man für jeden Punkt der Fläche angibt, ob er
weiß oder schwarz ist. Der Tatsache, daß ein Punkt
schwarz ist, entspricht eine positive-
, der,
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daß ein
Punkt weiß (nicht schwarz) ist, eine negative
Tatsache. Bezeichne ich einen Punkt der Fläche
(einen Frege'schen Wahrheitswert), so entspricht dies der Annahme,
die zur Beurteilung aufgestellt wird
et
c.
et
c.
Um aber sagen zu
können, ein Punkt sei schwarz oder weiß, muß ich
vorerst wissen, wann man einen Punkt schwarz und wann man ihn
weiß nennt; um sagen zu können
,
„p” ist wahr (oder
falsch)
, muß ich bestimmt haben, unter welchen
Umständen ich „p” wahr nenne, und
damit bestimme ich den Sinn des Satzes.
Der Punkt
an dem das Gleichnis hinkt ist nun der: Wir können
auf einen Punkt des Papieres zeigen, auch ohne zu
wissen
, was weiß und schwarz ist; einem Satz ohne
Sinn aber entspricht gar nichts, denn er bezeichnet kein Ding
(Wahrheitswert) dessen Eigenschaften etwa
„falsch” oder „wahr” hießen;
das Verbum eines Satzes ist nicht „ist wahr” oder
„ist falsch” – wie
Frege glaubte –, sondern
das, was „wahr ist” muß das Verbum schon
enthalten.