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Der erste Gedanke bei der Aufstellung eines ethischen Gesetzes von der Form „du sollst …” ist: Und was dann, wenn ich es nicht tue? Es ist aber klar, daß die Ethik nichts mit Strafe und Lohn im gewöhnlichen Sinne zu tun hat. Also muß diese Frage nach den Folgen
¤ Vom Willen als dem Träger des Ethischen, kann nicht gesprochen werden.
Und der Wille als Phänomen interessiert, nur die Psychologie.


Die Tatsachen gehören alle noch ˇnur zur Aufgabe, nicht zur Lösung.


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einer Handlung belanglos sein. Zum Mindesten dürfen diese Folgen nicht Ereignisse sein. Denn etwas muß doch an jener Fragestellung richtig sein. Es muß zwar eine Art von ethischem Lohn und ethischer Strafe geben, aber diese müssen in der Handlung selbst liegen.
(Und das ist auch klar, daß der Lohn etwas [a|A]ngenehmes, die Strafe etwas [u|U]nangenehmes sein muß.)