Wenn in der Logik eine Frage 1.) allgemein und 2.) im besondern beantwortet werden kann, dann muß sich die besondere Beantwortung immer als ein Sonderfall der allgemeinen ausweisen; oder anders: Der allgemeine Fall muß immer schon den besonderen als Möglichkeit in sich tragen.
     Ein Fall hievon ist die Berechnung des Limes mit d und n, die das Zahlensystem der besonderen Ausrechnung in sich tragen muß.
     Die allgemeine und die besondere Form müssen auf bestimmte Weise ineinander übersetzbar sein.