Die Gleichung zwischen reellen Zahlen verhält sich also zu ihrem Beweis, wie eine algebraische Gleichung zu dem Induktionsbeweis, dem sie entspricht.
    Was ist aber das Verhältnis einer algebraischen Gleichung zu “ihrem” Induktiontionsbeweis.
    In dem Beweis ist etwas zu sehen und das wird in dem algebraischen Satz als gegebeben angenommen; d.h. der Satz wird so gewählt, dass dem Gegebenen Arithmetischen Rechnung getragen wird. ⌊⌊
















Das wogegen ich mich hier wehre ist die Anschauung, daß man die unendliche Zahlenreihe etwas uns gegebenes ist worüber es nur spezielle Zahlensätze & auch allgemeine Sätze über alle Zahlen der Reihe gibt. So daß der arithmetische Kalkül nicht vollständig wäre wenn er nicht auch die allgemeinen Sätze über die Kardinalzahlen enthielte, nämlich allgemeine Gleichungen der Art a + (b + c) = (a + b) + c. Während schon 1 : 3 = 0˙ einem andern Kalkül angehört als 1 : 3 = 0˙3. ⌋⌋
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nung getragen wird.
     Damit das möglich ist, muss zwischen Beweis und Satz eine eindeutige symbolische Entsprechung bestehen.