Wenn ich ein Gesetz so andeute “0˙001001001 … ad inf.”, so ist nicht die endliche Reihe als Specimen des Stücks einer unendlichen, was ich zeigen will, sondern die aus ihm entn[h|e]hmbare Art der Gesetzmässigkeit. Aus 0˙
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… entnehme ich aber eben kein Gesetz, sondern gerade den Mangel eines Gesetzes. Es sei denn etwa, das Gesetz, dass nur “0” und “1” und keine anderen Zeichen die Resultate der Speziellen Gesetze darstellen.