Worin besteht es “etwas als Bild verwenden”?
Wenn ich z.B. einer Vorlage nachzeichne, ist es
da dasselbe, ob ich absichtlich oder u
nabsichtlich etwas
der Vorlage Ähnliches zeichne?
Und
wenn ich mich nun verzeichne,
ist damit die Absicht, die Vorlage zu kopieren,
aufgehoben? –
Und doch kann diese Absicht nur darin bestehen, daß
sie mit der ausgeführten Zeichnung ein genaues Bild der Vorlage, oder
eigentlich, die Vorlage selbst, ergibt.
Die Absicht muß die Ausführung
zu
der || auf die Vorlage ergänzen.
Aber ist es dann nicht so, daß Beflissenheit oder
Widerwille die Ausführung oder Nicht-Ausführung zum Verständnis des
Befehls ergänzen müssen?
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