Denken wir uns nun das Verzeichnis der Statuten für dieses Schiessen, und es sei in ihm von jenen Grenzfällen gar nicht die Rede. (Das wäre etwa ähnlich, wie wenn Einer bei der Berechnung von Längenausmassen nur nach den Regeln der Kardinalarithmetik verführe.) Kann man nun sagen, das Regelverzeichnis sei wesentlich unvollständig? Denn, wenn ein Schuss auf die Grenze zwischen Schwarz und Weiss trifft, wird sich doch der Richter irgendwie entscheiden müssen: er wird dann entweder sagen können, dieser Schuss gilt nicht, oder er wird ihn zum Schwarzen rechnen, u.s.w.. Wenn er das gegebene Schema anwenden will, so wird er es irgendwie anwenden müssen. Ich meine: Er wird die Regeln nur entweder anwenden können, wie sie sind, oder andere.
                   Man könnte es auch so sagen: Diese Regeln sind eigentlich für ein anderes Spiel gemacht // bestimmt // , nämlich für eines, in dem es wirklich nur die zwei Möglichkeiten gibt, ganz innerhalb und ganz ausserhalb des Kreises zu treffen. Wende ich die gleichen Regeln also auf das Scheibenschiessen an, so muss ich seine Möglichkeiten auf andere Art in die Multiplizität
der
dieser
Regeln proj[u|i]zieren.