Uebrigens Eines: Der Satz “ich kann ihn zeichnen, wenn Du mir einen Bleistift gibst” (als Beweis des Verstehens), wenn er gewiss ist und nicht erst durch die Tat bewiesen wird, wird dann auch von einer Tatsache wahr gemacht, [w|d]ie von jener Tat ganz unabhängig ist, und der Satz ist dann auch richtig, wenn die Zeichnung bei gegebener Gelegenheit nicht ausgeführt wird. (Dadurch verliert aber dann jener Satz für uns an Bedeutung.)
                   Jener Satz, wenn er gewiss ist und nicht ‘erst’ durch die Tat bewiesen wird, wird dann durch die Tat überhaupt nicht bewiesen, und durch die entgegengesetzte wird nicht sein Gegenteil bewiesen; d.h., er ist von dieser Tat einfach unabhängig.