An den Anfang des §6 (p. 22)

Wenn ich auf die Frage: “kannst Du dieses Gewicht heben”, antworte “ja”, ist damit ein Zustand beschrieben || nicht-hypothetisch beschrieben, ähnlich also, wie wenn man mich gefragt hätte “hast Du Kopfschmerzen?”?



     Man kann das Wort können so verstehen daß die Ausführung als Kriterium der Fähigkeit gilt aber auch so daß dies nicht der Fall ist.
     Fragt man mich kannst Du diese Kugel heben & ich sage ja dann versuche ich, sie zu heben, aber es gelingt mir nicht, so gibt es einen Fall in welchem ich sagen werde “ich hatte mich geirrt, ich konnte sie nicht heben” aber auch den “jetzt kann ich sie nicht heben, weil ich schon müde bin, als ich aber sagte ich könne sie heben, da konnte ich es”. Ebenso “als ich sagte ich könne Schach spielen konnte ich's, aber durch diesen Schreck habe ich es vergessen”, etc. Gefragt “wie weißt Du daß Du es damals konntest würde man etwa sagen: “ich habe es immer gekonnt”, ich hatte gerade zuvor eine Partie gespielt”, “mein Gedächtnis ist doch nicht so schlecht”, “ich hatte mir gerade die Regeln hergesagt” und Ähnliches.
     In keinem Fall ist die Fähigkeit ein bewußter Zustand wie Zahnschmerzen.


     Was gilt alles als Kriterium dafür daß man ein Recht hat zu sagen man könne es.