(So könnte Spengler besser verstanden werden, wenn er sagte: ich vergleiche verschiedene Kulturperioden dem Leben von Familien; innerhalb der Familie gibt es eine Familienähnlichkeit, während es auch zwischen den Mitgliedern verschiedener Familien eine Aehnlichkeit gibt; die Familienähnlichkeit unterscheidet sich von der andern Aehnlichkeit so und so etc.. Ich meine: das Vergleichsobjekt, der Gegenstand, von welchem diese Betrachtungsweise abgezogen ist, muss uns angegeben werden, damit nicht in die Diskussion immer Ungerechtigkeiten einfliessen. Denn da wird dann alles, was für das Urbild der Betrachtung
gilt
stimmt
, auch von dem Objekt, worauf wir die Betrachtung anwenden,
ausgesagt
behauptet
⌊⌊Denn nun wird alles was das vom Object der Betrachtung behauptet was für das Urbild stimmt⌋⌋: und behauptet “es müsse immer …” ⌊⌊ Schenkersche Betrachtungsweise der Musik ⌋⌋
     Das kommt nun daher, dass man den Merkmalen des Urbil[s|d]s einen Halt in
260
der Betrachtung geben will. Da man aber Urbild und Objekt vermischt, dem Objekt dogmatisch beilegen muss, was nur das Urbild charakterisieren muss // soll // . Anderseits glaubt man, die Betrachtung ermangle ja der // habe nicht die // Allgemeinheit, die man ihr geben will, wenn sie nur für den einen ˇ besondern Fall wirklich stimmt. Aber das Urbild soll ja eben als solches hingestellt werden; ˇ so dass es die ganze Betrachtung charakterisiert, ihre Form bestimmt. Es steht also an der Spitze und ist dadurch,ˇ ˇausgezeichnet aber nicht dadurch, dass alles, was nur von ihm gilt, von allen Objekten der Betrachtung ausgesagt wird.
[dieser
Absatz
Satz
vom Typisten falsch kopiert]