Wenn ich sagte: “ob p aus q folgt, muß aus
p und
q
allein
zu ersehen sein || hervorgehen”; so
müßte es heißen:
daß p aus q folgt, ist eine Bestimmung, die
den Sinn von p und q bestimmt; nicht etwas, das, von
dem Sinn dieser beiden ausgesagt, wahr ist.
Daher kann man (
sehr) wohl die
Schlußregeln
geben || angeben, gibt damit
aber Regeln für die Benützung der Schriftzeichen an, die deren Sinn erst
bestimmen; was nichts andres heißt, als
daß die
se Regeln willkürlich
festzusetzen sind;
d.h. nicht von der Wirklichkeit
abzulesen, wie eine Beschreibung.
Denn, wenn ich sage, die Regeln sind willkürlich, so meine ich, sie
sind nicht von der Wirklichkeit
determiniert, wie die Beschreibung dieser Wirklichkeit.
Und das heißt: Es ist Unsinn, von
ihnen zu sagen, sie stimmen mit der Wirklichkeit überein; die Regeln
über die W
örter “blau”,
“rot”, etwa, stimm
ten
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mit den Tatsachen, die diese Farben
betreffen, überein,
etc..