Im Allgemeinen ist es so, dass verschiedene Dinge, wenn sie nur Gewisses miteinander gemein haben, wenn eine Analogie vorhanden ist, von den Theoretikern nicht mehr unterschieden werden und jede Ungerechtigkeit des
23
Urteils begangen wird, nur um die Gleichheit dieser Dinge zu behaupten.
   Wenn der primitive Mensch “glaubt, dass die So[j|n]ne aufgehen wird, wenn ihr ein Menschenopfer gebracht wird” und ich auf Grund von Erfahrungen vermute, oder glaube, dass etwas geschehen wird, wenn ich bestimmte Massnahmen treffe, so sind das offenbar verschiedene Vorgänge. Es ist viel wahrscheinlicher, dass die ersten Opferhandlungen halb unbewusst geschehen sind, quasi als Reflexbewegungen, wie eine Geste, als dass sie überlegt als Zweckhandlungen vollzogen wurden. Oder eigentlich: das Letztere ist offenbarer Unsinn, denn der Charakter einer Opferhandlung ist eben nicht der einer Zweckhandlung.