Die Verfertigung eines Abbildes (etwa aus Ton) eines Menschen ist mit gewissen Gefühlen des Geheimnisvollen verbunden (oder kann es sein), ohne daß der Verfertiger glaubt, das Bild habe Eigenschaften des lebenden Menschen. Sagt man dann, er glaubt es unbewußt, so ist das wieder ein charakteristischer Fall einer Irreführung durch die Sprache. Freilich darf man auch diesen Ausdruck benützen um damit eine Ähnlichkeit im Benehmen des Menschen in beiden Fällen hervorzuheben; aber dann muß man dabei ganz genau wissen und im Auge behalten, wie verschieden die beiden Fälle sind. Und tut man dies, so wird man wohl lieber die dann gezwungene Ausdrucksweise aufgeben. Überhaupt soll nur der hervorheben, der sich dadurch anderseits nicht zur Ungerechtigkeit verleiten läßt.