22.
     Man hat freilich das Recht ein Behauptungszeichen zu verwenden im Gegensatz z.B. zu einem Fragezeichen. Irrig ist es nur, wenn man meint, daß die Behauptung nun aus zwei Akten besteht, dem Erwägen und dem Behaupten (Beilegen des Wahrheitswerts, oder dergleichen) und daß wir diese Akte nach den Zeichen des Satzes vollziehen, ungefähr wie wir nach Noten singen. Mit dem Singen nach Noten ist allerdings das laute, oder leise, Lesen nach dem geschriebenen Satz zu vergleichen, aber nicht das ‘Meinen’ (Denken) des gelesenen Satzes.