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Kehren wir zu unserm Fall
(132) zurück. Es ist klar: wir
würden nicht sagen, B habe ein Recht, die Worte,
“jetzt weiss ich weiter”, zu
gebrauchen, weil ihm die Formel eingefallen ist, – wenn nicht
erfahrungsmässig ein Zusammenhang
bestünde zwischen dem Einfallen – Aussprechen,
Anschreiben – der Formel und dem tatsächlichen Fortsetzen
der Reihe. Und so ein Zusammenhang besteht ja
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offenbar. –
Und nun könnte man meinen, der Satz “ich kann
fortsetzen” sage soviel wie: “ich habe ein
Erlebnis, welches erfahrungsgemäss zum
Fortsetzen der Reihe führt”. Aber meint
das B, wenn er sagt “ich kann
fortsetzen”? Schwebt ihm jener Satz dabei im
Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als Erklärung dessen, was
er meint, zu geben?
Nein. – Die
Worte “jetzt weiss ich
weiter” waren richtig angewandt, wenn ihm die Formel
eingefallen war: nämlich unter gewissen Umständen
– z.B., wenn er Algebra gelernt, solche
Formeln schon früher benutzt hatte. – Das
heisst aber nicht, jene Aussage sei nur eine
Abkürzung für die Beschreibung sämtlicher
Umstände, die den Schauplatz unseres Sprachspiels bilden. – Denke daran, wie wir jene Ausdrücke,
“jetzt weiss ich weiter”,
“jetzt kann ich fortsetzen”,
u.a., gebrauchen lernen – in welcher
Familie von Sprachspielen wir ihren Gebrauch lernen.
Wir können uns auch den Fall vorstellen,
dass im Geist des B gar nichts anderes
vorfiel, als dass er plötzlich
sagte: “jetzt weiss ich
weiter” – etwa mit einem Gefühl der
Erleichterung, und dass er nun die Reihe
tatsächlich fortrechnet, ohne die Formel zu
benützen. Und auch in diesem Falle würden wir
– unte
r gewissen Umständen – sagen, er habe
weiter gewusst.
So
werden diese Worte gebraucht. Es wäre in
diesem letzteren Fall z.B. ganz irreleitend,
sie die Beschreibung eines Geisteszustandes zu nennen. – Eher könnte man sie hier ein
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‘Signal’ nennen;
und ob es richtig angewendet war, beurteilen wir nach dem, was
er weiter tut.