Auf die Frage, worin denn das Schließen besteht, hören wir etwa: “Wenn ich die Wahrheit der Sätze ...... erkannt habe, so bin ich nun berechtigt, ...... hinzuschreiben.” – Inwiefern berechtigt? Hatte ich früher kein Recht, es hinzuschreiben? ‒ ‒ “Jene Sätze überzeugen mich von der Wahrheit dieses Satzes.” – Aber darum handelt sich's natürlich auch nicht. ‒ ‒ “Nach diesen Gesetzen vollführt der Geist die besondere Tätigkeit des logischen Schließens.” – Das ist gewiß interessant und wichtig; aber ist es denn auch wahr? schließt er immer nach diesen Gesetzen? Und worin besteht die besondere Tätigkeit des Schließens? ‒ ‒ Darum ist es notwendig, zu schauen, wie wir denn in der Praxis der Sprache Schlüsse vollziehen, – was denn das Schließen im Sprachspiel für ein Vorgang ist.
      Z.B.: In einer Vorschrift steht: “Alle, die über 1.80 m hoch sind, sind in die ..... Abteilung aufzunehmen.” Ein Kanzlist verliest die Namen der Leute, dazu ihre Höhe. Ein anderer teilt sie den und den Abteilungen zu. – N.N., 1.90 m. – “Also N.N. in die ..... Abteilung.” Das ist Schließen.

151