Man ist sich oft im Unklaren, worin das
Folgen und Folgern eigentlich besteht; was
für ein
Sachverhalt oder Vorgang es ist. Und dies kommt von der
eigentümlichen Verwendung dieser Verben. Es
wird uns nahe gelegt, daß Folgen das
Bestehen einer Verbindung zwischen Sätzen ist, der wir beim
Folgern n
achgehen. Diese Unklarheit zeigt sich
sehr lehrreich in
Russel
l's Darstellung (‘Principia
Mathematica’). Daß
ein Satz
⊢p aus
einem Satz
⊢p ⊃ q.p
folgt, ist hier ein logisches Grundgesetz:
⊢p ⊃ q.p. ⊃ .⊢q
Dieses berechtige uns nun, heißt es,
⊢q aus
⊢p ⊃ q.p
zu schließen. Aber worin
besteht denn ‘schließen’,
diese Prozedur, zu der wir berechtigt werden? Doch
darin, den einen Satz – in irgendeinem Sprachspiel –
nach dem andern als Behauptung auszusprechen, anzuschreiben und
dergl., und wie
kann
mich jenes
Grundgesetz
dazu berechtigen?
152