Es schien zuerst, als sollten diese
Über
legungen zeigen,
daß, ‘was ein logischer Zwang zu
sein scheint, in Wirklichkeit nur ein psychologischer
ist’ – und da fragte es sich doch: kenne ich
also beide Arten des Zwanges?! –
Denke Dir, es würde der Ausdruck gebraucht:
“Das Gesetz
§ ..... bestraft den
Mörder mit dem Tode.” Das könnte
doch nur heißen, dieses Gesetz laute:
u.s.w. Jene Form des Ausdrucks
aber könnte sich uns aufdrängen, weil das Gesetz
Mittel ist, wenn der Schuldige der Bestrafung zugeführt
wird. – Nun reden wir von
‘Unerbittlichkeit’ bei denen, die jemand
bestrafen. Da könnte es uns einfallen, zu
sagen
: das Gesetz ist unerbittlicher als alle
Menschen, denn sie können den Schuldigen laufen lassen,
das Gesetz richtet ihn hin. || :
das Gesetz ist unerbittlich: die Menschen
können den Schuldigen
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laufen lassen, das
Gesetz richtet ihn hin.
(Ja auch: “das Gesetz richtet ihn
immer hin”.) – Wozu ist so
eine Ausdrucksform zu gebrauchen? – Zunächst
sagt dieser Satz ja nur, im Gesetz stehe das und das, und die
Menschen richten sich manchmal nicht danach. Dann aber
zeigt er doch das Bild des
einen || einen unerbittlichen – und
vieler laxer Richter. Er dient darum als Ausdruck des
Respekts vor dem Gesetz. Endlich aber kann man die
Ausdrucksform auch so gebrauchen, daß man ein
Gesetz ‘unerbittlich’ nennt, wenn es eine
Möglichkeit der Begnadigung nicht vorsieht, und im
entgegen
gesetzten Fall etwa
‘einsichtig’.
Wir reden nun von
der ‘Unerbittlichkeit’ der Logik; und denken uns
die logischen Gesetze unerbittlich, unerbittlicher noch, als
die Naturgesetze. Wir machen nun darauf aufmerksam, wie
das Wort “unerbittlich” auf mehrerlei Weise
angewendet wird. Es entsprechen unsern logischen
Gesetzen sehr allgemeine Tatsachen der täglichen
Erfahrung. Es sind die, die es uns möglich machen,
jene Gesetze immer wieder auf einfache Weise
(mit Tinte auf Papier
z.B.) zu
demonstrieren. Sie sind zu vergleichen mit jenen
Tatsachen, welche die Messung mit dem
Metermaß leicht ausführbar und
nützlich machen. Das legt den Gebrauch gerade
dieser Schlußgesetze nahe, und nun sind
wir unerbittlich in der Anwendung dieser
Gesetze. Weil wir
‘
messen’; und es gehört
zum Messen, daß Alle das gleiche
Maß haben.
Außerdem aber kann man unerbittliche,
d.h.
, eindeutige, von
nichteindeutigen Schlußregeln unterscheiden,
ich meine von solchen, die uns eine Alternative
freistellen.
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