Aber die Schlußregel muß doch so sein, daß die Folgerung wahr sein muß, wenn die Prämisse wahr ist. Wenn ich also die Prämisse als wahr erkannt habe, so muß der Schluß ein solcher sein, daß ein Nicht-Übereinstimmen der Folgerung mit der Realität ausgeschlossen ist. ‒ ‒ Und das ist nur dadurch möglich, daß ich nichts als ein solches Nicht-Übereinstimmen gelten lasse, wenn die Realität mit den Prämissen übereinstimmt.