[5|6]41.
      “Wenn ich die Worte gesagt hätte ‘Ich will ihn jetzt betrügen’, hätte ich die Absicht nicht gewisser gehabt, als so.” – Aber wenn du jene Worte gesagt hättest, mußtest du sie im vollen Ernste gemeint haben? (So ist also der am
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meisten explizite Ausdruck der Absicht allein keine genügende Evidenz der Absicht.)