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     Denken wir uns eine Tabelle, die nur in unsrer Vorstellung existiert. Etwa ein Wörterbuch. Mittels eines Wörterbuchs kann man die Übersetzung des Wortes X durch ein Wort Y rechtfertigen. Sollen wir es aber auch eine Rechtfertigung nennen, wenn diese Tabelle nur in der Vorstellung nachgeschlagen wird? – “Nun, es ist dann eben eine subjektive Rechtfertigung.” – Aber die Rechtfertigung bestand || besteht doch darin, daß man eine unabhängige Stelle appelliert. – “Aber ich kann doch von meiner Erinnerung || von meinem Erinnern eines Sachverhalts an mein Erinnerungsbild eines andern || eine andre appellieren. Ich weiß – z.B. – nicht, ob ich mir die Abfahrzeit des Zuges richtig gemerkt habe und rufe mir zur Kontrolle das Bild der Tabelle des Fahrplans ins Gedächtnis. Haben wir hier nicht den gleichen Fall?” – Nein; denn es ist wesentlich, daß dieser Vorgang wirklich hilft, die richtige Erinnerung hervorzurufen || dieser Vorgang muß nun wirklich die richtige Erinnerung hervorrufen. Wäre das Vorstellungsbild des Fahrplans nicht selbst auf seine Richtigkeit zu prüfen, wie könnte es eine Bestätigung der Richtigkeit der ersten Erinnerung sein? Als || Dann wäre es als kaufte Einer mehrere Exemplare der heutigen Morgenzeitung, um sich zu vergewissern,
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ob sie die Wahrheit schreibt.)
     In der Vorstellung eine Tabelle nachschlagen ist so wenig ein Nachschlagen einer Tabelle, wie die Vorstellung des Resultats eines vorgestellten Experiments das Resultat eines Experiments ist.