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      Was laesst sich gegen den Ausdruck “spezifische psychologische Erscheinung”, oder “unreduzierbares Phaenomen” vorbringen? Sie sind irrefuehrend; aber woher sind sie genommen? Man will sagen: “Wer suess, bitter, rot, gruen, Toene und Schmerzen nicht kennte, dem kann man, was diese Worte heissen bedeuten, nicht begreiflich machen”. Wer dagegen noch keinen sauren Apfel gegessen hat, dem kann man, was gemeint ist, erklaeren. Rot ist eben dies, und bittert dies, und Schmerz dies. Aber wenn man das sagt, muss man nun wirklich demonstrieren // vorfuehren // , was diese Worte meinen; d.h. etwas rotes zeigen, etwas bitteres kosten, oder kosten lassen, sich oder dem Andern Schmerz zufuegen, etc. Nicht denken, man koenne privat in sich auf den Schmerz zeigen. Wie wird man aber dann, was “vorstellen”, “erinnern”, “beabsichtigen”, “glauben” heisst, vorfuehren? Der Ausdruck “spezifische psychologische Erschein[i|u]ng” entspricht aber dem der privaten hinweisenden Definition.