1342.
     Es ist uns, als gehörten zu dem Wort in seinen zwei Bedeutungen verschiedene Illustrationen; und man könne dem Wort nun wohl eine aus den beiden zusammengesetzte Illustration geben, dann sei es aber eben nicht eine der beiden dem Worte gemäßen, oder gewohnten.
     Das heißt aber natürlich nicht, daß immer, wenn man von dem Wort Verwendung macht, eine der beiden Illustrationen anwesend sein muß, sondern nur, daß, wenn wir das Wort illustrieren, eine der beiden und nicht beide Bilder zu ihm gehören.