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    Wir sind gewiss geneigt, zu sagen, die Klage sei nur ein Zeichen, ein Symptom des wichtigen Phänomens // eines andern Phänomens, des Wichtigen, // welches nur erfahrungsmässig mit jene[.|m] verbunden sei. Und wenn wir hier auch einen Fehler machen: so muss diese starke Versuchung doch ihre Begründung haben und zwar im Gesetz der Evidenz, welche wir zulassen. // so muss doch dieser Fehler begründet sein im Gesetz der Evidenz, das wir zulassen. // // , so muss eben doch der Fehler begründet sein, und zwar d[i|u]rch die Natur der Evidenz, welche wir zulassen. //