185.
Denken wir uns eine
Variante des Tennisspiels: es wird in die Regeln dieses Spiels
die aufgenommen, der Spieler habe sich bei gewissen Spielhandlungen
das und das
vor vorzustellen!
(Der Zweck dieser Regel sei, das Spiel zu
erschweren.) Der erste Einwand ist: man
könne in diesem Spiel zu leicht schwindeln. Aber
dem
wird mit der Annahme
begegnet, das Spiel werde nur
vom von ehrlichen und
zuverlässigen Menschen gespielt. Hier haben wir
also ein Spiel mit innern Spielhandlungen. –
Welcher Art ist nun die innere Spielhandlung, worin besteht
sie? Darin, daß er – der Spielregel gemäß
– sich … vorstellt. –Könnte man
aber nicht auch sagen:
Wir wissen nicht,
welcher Art die innere Spielhandlung ist, die er der Regel
gemäß ausführt; wir kennen nur ihr
Äußerungen? Die innere Spielhandlung sei ein
X, dessen Natur wir nicht kennen. Oder:
Es
auch hier nur
äußere Spielhandlungen: die Mitteilung der Spielregel
und das, was man die ‘Äußerung des inneren
Vorgangs’ nennt. – –Nun, kann man das
Spiel nicht auf alle drei Arten beschreiben? Auch das
mit dem ‘unbekannten’ X ist eine ganz
mögliche Beschreibungsart. Der eine sagt, die
sogenannte ‘innere’ Spielhandlung sei mit einer
Spielhandlung im gewöhnlichen Sinne nicht vergleichbar –
der Andre sagt, sie
sei mit einer solchen
vergleichbar – der Dritte: sie sei vergleichbar nur mit
einer Handlung, die im Geheimen geschieht und die niemand
kennt, als der Handelnde.
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Wichtig ist
für uns, daß wir die
Gefahren des Ausdrucks
“innere Spielhandlung” sehen. Er ist
gefährlich, weil er Verwirrung
hervorruft // anrichtet // .