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                 Man hat freilich das Recht ein Behauˇptungszeichen zu verwenden im Gegensatz z.B. zu einem Fragezeichen. Irrig ist es nur, wenn man meint, dass die Behauptung nun aus zwei Akten besteht, dem Erwägen und dem Behaupten (Beilegen des Waˇhrheitswerts, oder drgl.), und das wir diese Akte nach den Zeichen des Satzes vollziehen, ungefähr wie wir nach Noten singen. Mit dem Singen nach Noten ist allerdings das laute, oder leise, Lesen nach dems geschriebenemn Satzˇes zu vergleichen, aber nicht das ‘Meinen’ (Denken) des gelesenen Satzes.