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                 Kehren wir zu unserm Fall (
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) zurück. Es ist klar: wir würden nicht sagen, B habe ein Recht, die Worte, “jetzt weiss ich weiter”, zu gebrauchen, weil ihm die Formel eingefallen ist, – wenn nicht erfahrungsmässig ein Zusammenhang bestünde zwischen dem Einfallen – Aussprechen, Anschreiben – der Formel und dem tatsächlichen Fortsetzen der Reihe. Und so ein Zusammenhang besteht ja
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offenbar. – Und nun könnte man meinen, der Satz “ich kann fortsetzen” sage soviel wie: “ich habe ein Erlebnis, welches erfahrungsgemäss zum Fortsetzen der Reihe führt”. Aber meint das B, wenn er sagt “ich kann fortsetzen”? Schwebt ihm jener Satz dabei im Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als Erklärung dessen, was er meint, zu geben?
                 Nein. – Die Worte “jetzt weiss ich weiter” waren richtig angewandt, wenn ihm die Formel eingefallen war: nämlich unter gewissen Umständen – z.B., wenn er Algebra gelernt, solche Formeln schon früher benutzt hatte. – Das heisst aber nicht, jene Aussage sei nur eine Abkürzung für die Beschreibung sämtlicher Umstände, die den Schauplatz unseres Sprachspiels bilden. – Denke daran, wie wir jene Ausdrücke, “jetzt weiss ich weiter”, “jetzt kann ich fortsetzen”, u.a., gebrauchen lernen ; in welcher Familie von Sprachspielen wir ihren Gebrauch lernen.
                 Wir können uns auch den Fall vorstellen, dass im Geist des B gar nichts anderes vorfiel, als dass er plötzlich sagte: “jetzt weiss ich weiter” – etwa mit einem Gefühl der Erleichterung, und dass er nun die Reihe tatsächlich fortrechnet, ohne die Formel zu benützen. Und auch in diesem Falle würden wir – unter gewissen Umständen – sagen, er habe weiter gewusst.