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     Was läßt sich gegen den Ausdruck “spezifische psychologische
Erscheinung”, oder “unreduzierbares Phänomen” vorbringen? Sie sind irreführend; aber woher sind sie genommen? Man will sagen: “Wer süß, bitter, rot, grün, Töne und Schmerzen nicht kennt¤, dem kann man, was diese Worte bedeuten, nicht begreiflich machen”. Wer dagegen noch keinen sauren Apfel gegessen hat, dem kann man, was gemeint ist, erklären. Rot ist eben dies, und bitter dies, und Schmerz dies. Aber wenn man das sagt, muß man nun wirklich demonstrieren || vorführen, was diese Worte meinen; d.h. etwas Rotes zeigen, etwas Bitteres kosten, oder kosten lassen, sich oder dem Andern Schmerz zufügen, etc.. Nicht denken, man könne privat in sich auf den Schmerz zeigen. Wie wird man aber dann, was “vorstellen”, “erinnern”, “beabsichtigen”, “glauben” heißt, vorführen? Der Ausdruck “spezifische psychologische Erscheinung” entspricht aber dem der privaten hinweisenden Definition.