1342.
      Es ist uns, als gehörten zu dem Wort in seinen zwei Bedeutungen verschiedene Illustrationen; und man könne dem Wort nun wohl eine aus den beiden zusammengesetzte Illustrationen geben, dann sei es aber eben nicht eine der beiden dem Worte gemässen, oder gewohnten.
      Das heisst aber natürlich nicht, dass immer, wenn man von dem Wort Verwendung macht, eine der beiden Illustrationen anwesend sein muss, sondern nur, dass, wenn wir das Wort illustrieren, eine der beiden und ni[h|c]ht beide Bilder zu ihm gehören.