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Man hat natürlich das Recht, ein Behauptungszeichen zu verwenden, wenn man
es im Gegensatz etwa zu einem Fragezeichen gebraucht.
Irreleitend ist es nur, wenn man meint, dass die
Behauptung nun aus zwei Akten bestehe, dem Erwägen und dem Behaupten
(Beilegen des Wahrheitswertes, oder dergl.) und
dass wir diese Akte nach dem geschriebenen Satz
ausführen, ungefähr wie wir nach Noten Klavier spielen.
Mit dem Klavierspielen nach Noten ist nun allerdings das laute, oder auch
leise, Lesen nach dem geschriebenen oder gedruckten Satz zu vergleichen und
ganz analog; aber nichts, was wir ‘denken’ nennen.
Ist also z.B. ein Behauptungszeichen im
geschriebenen Satz, so wird wieder ein Behauptungs
zeichen im
gelesenen sein (etwa die Betonung, oder der Stimmfall).
Aber nicht, als ob im geschriebenen Satz das Zeichen, im
gedachten aber die Bedeutung anwesend wäre. –