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Wenn ich sagte: “ob p aus q folgt, muß aus
p und
q allein
zu ersehen sein || hervorgehen”; so
müßte es heißen:
daß p aus q folgt, ist eine Bestimmung, die den Sinn
von p und
q
bestimmt;
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nicht etwas, das, von
dem Sinn dieser beiden ausgesagt, wahr ist.
Daher kann man (
sehr) wohl die
Schlußregeln angeben, gibt damit aber Regeln für die
Benützung der Schriftzeichen an, die deren Sinn erst bestimmen; was nichts
andres heißt, als daß diese
Regeln willkürlich festzusetzen sind; d.h. nicht von
der Wirklichkeit abzulesen, wie eine Beschreibung.
Denn, wenn ich sage, die Regeln sind willkürlich, so meine ich, sie sind
nicht von der Wirklichkeit determiniert, wie die Beschreibung dieser
Wirklichkeit.
Und das heißt: Es ist Unsinn, von ihnen
zu sagen, sie stimmen mit der Wirklichkeit überein; die Regeln über die
Wörter “blau”, “rot”, etwa, stimmten mit
den Tatsachen, die diese Farben betreffen, überein,
etc..