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Wenn ich sagte: “ob p aus q folgt, muss aus
p und
q allein
zu ersehen sein // hervorgehen // ”; so
müsste es heissen:
dass p aus q folgt, ist eine Bestimmung, die den Sinn
von p und
q
bestimmt;
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nicht etwas, das, von
dem Sinn dieser beiden ausgesagt, wahr ist.
Daher kann man (
sehr) wohl die
Schlussregeln angeben, gibt damit aber Regeln für die
Benützung der Schriftzeichen an, die deren Sinn erst bestimmen; was nichts
andres heisst, als dass diese
Regeln willkürlich festzusetzen sind; d.h. nicht von
der Wirklichkeit abzulesen, wie eine Beschreibung.
Denn, wenn ich sage, die Regeln sind willkürlich, so meine ich, sie sind
nicht von der Wirklichkeit determiniert, wie die Beschreibung dieser
Wirklichkeit.
Und das heisst: Es ist Unsinn, von ihnen
zu sagen, sie stimmen mit der Wirklichkeit überein; die Regeln über die
Wörter “blau”, “rot”, etwa, stimmten mit
den Tatsachen, die diese Farben betreffen, überein,
etc..