“Es ist doch gar kein Zweifel, dass der,
welcher die Beispiele als beliebige Fälle zur Veranschaulichung des Begriffs
versteht, etwas andres versteht, als der, welcher sie als
bestimmt
begrenzte Aufzählung auffasst”.
Sehr richtig, aber
was versteht der erste also, was
der
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zweite nicht
versteht?
Nun, er sieht eben nur
Beispiele in den vorgezeigten Dingen,
die nur gewisse Züge
aufzeigen //
aufweisen // sollen, aber er meint
nicht, dass ich ihm im Uebrigen
diese Dinge um ihrer selbst willen zeige. –