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diese Methode bestimmt erst die Bedeutung von “x ∙ y”, also, was bewiesen wird. Insofern gehört also die Form aa : b = c zur Beweismethode, die den Sinn von erklärt. Etwas anderes ist dann die Frage, ob ich richtig gerechnet habe. – Und so gehört u, v, w zur Beweismethode, die den Sinn des Satzes A erklärt.
                    Die Arithmetik ist ohne eine Regel A vollständig, es fehlt ihr nichts. Der Satz A wird (nun﹖) mit Entdeckung einer Periodizität, mit der Konstruktion eines neuen Kalküls, in die Arithmetik eingeführt. Die Frage nach der Richtigkeit dieses Satzes hätte vor dieser Entdeckung (oder Konstruktion) so wenig Sinn, wie die Frage nach der Richtigkeit von “1
1
:
3 = 0,3, 1
2
:
3 = 0,33, … ad inf.”.
                    Nun ist die Festsetzung P verschieden vom Satz “1:3 = 0,” und in diesem Sinne ist “a + (b + ) = (a + b) + ” verschieden von einer Regel (Festsetzung) A. Die beiden gehören andern Kalkülen an. Der Beweis, die Rechtfertigung, einer Ersetzungsregel A ist der rekursive Beweis nur insofern, als er die allgemeine Form der Beweise arithmetischer Sätze von der Form A ist. // Der Beweis, die Rechtfertigung, einer Regel A ist der Beweis von u, v, w nur insofern, als … //